Erstgespräch:
Kontaktieren Sich mich gerne, um zeitnah ein Erstgespräch zu vereinbaren. In diesem Erstgespräch (Psychotherapeutische Sprechstunde) haben Sie die Möglichkeit Ihre Anliegen und Probleme zu schildern. Dann besprechen wir gemeinsam das weitere Vorgehen und klären die Indikation für eine Psychotherapie („Ist eine Psychotherapie in Ihrem persönlichen Fall notwendig und sinnvoll?“, „Ist ambulante Verhaltenstherapie die geeignete Therapieform für Sie?“). Bitte beachten Sie, dass ich Ihnen leider nicht in jedem Fall nach einem Erstgespräch unmittelbar einen Therapieplatz anbieten kann.
Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorische Sitzungen:
Es folgen, wenn möglich, weitere Termine, um psychologische Diagnostik durchzuführen, eine Diagnose zu stellen, die Therapieziele gemeinsam zu erarbeiten, die „therapeutische Passung“ zu prüfen („Stimmt die Chemie?“) und einige „Probetherapiestunden“ zu nehmen (insgesamt ca. 5 Termine Psychotherapeutische Sprechstunde und Probatorische Sitzungen).
Beantragung und Dauer der Psychotherapie:
Sind Sie und ich uns darüber einig, gemeinsam die Arbeit aufnehmen zu wollen, folgt die Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse und die Therapie kann begonnen werden. In der Regel werde ich zunächst ein Kontingent von 12 (bzw. 24) Stunden Therapie (sog. Kurzzeittherapie oder ggf. Akuttherapie) bei Ihrer Krankenkasse für Sie beantragen. Falls eine langfristigere Unterstützung/Therapie notwendig und sinnvoll erscheint, kann ein Kontingent von 60 Stunden (sog. Langzeittherapie) beantragt werden. Ebenso ist bei gegebener Indikation eine Verlängerung einer Kurzzeittherapie zu einer Langzeittherapie möglich. Die Dauer der Therapie richtet sich immer individuell nach Ihrer aktuellen Problematik.
Es gilt die Richtlinie „Therapie: So lange wie nötig, so kurz wie möglich“. Gegen Ende der Therapie können die Therapietermine in größeren zeitlichen Abständen zueinander stattfinden, um die Behandlungserfolge auch weiterhin stabilisierend zu begleiten.
Schematischer Ablauf:
Erstgespräch -> Psychotherapeutische Sprechstunden + Probatorische Sitzungen -> Beantragung der Therapie bei der Krankenkasse -> Beginn der eigentlichen Therapie